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Diplomacy & Defense Think Tank News

Importsanktionen können mehr Druck erzeugen als Exportbeschränkungen

Sanktionierter Handel von einem Prozent des BIP kann Wirtschaftsleistung pro Kopf um bis zu 1,6 Prozentpunkte senken – Importsanktionen können stärker wirken, insbesondere bei wenigen Handelspartnern und rohstofflastigen Exporten des sanktionierten Landes – Wirkung der Sanktion hängt stark von ...

Es gibt eine Rentenreform, bei der alle gewinnen könnten

Die Rente mit 70 ist eine soziale Frage, die alle Generationen betrifft. Und gleichzeitig eine der wichtigsten wirtschaftlichen Fragen für Deutschland in den kommenden 20 Jahren. Eine faire Rente mit 70 wäre die sozialste Rentenreform, weil sie die junge Generation entlastet und Spielräume schafft, ...

Strengthening the Peace Operations–Peacebuilding Nexus: From Policy to Practice

European Peace Institute / News - Tue, 06/23/2026 - 17:24
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On June 23rd, IPI, in partnership with the Permanent Missions of Bangladesh, Denmark, Indonesia, Ireland, Japan, the Netherlands, Pakistan, the UN Department of Peace Operations, Peace Direct, and the Cairo International Center for Conflict Resolution, Peacekeeping, and Peacebuilding, cohosted a public policy forum on “Strengthening the Peace Operations–Peacebuilding Nexus: From Policy to Practice,” during Peacebuilding Week 2026.

Bringing together headquarters and field-level perspectives from policymakers and practitioners, the discussion examined: the contribution of peace operations to peacebuilding; missions’ support to community-centered approaches that support prevention and local-level conflict resolution led by Civil Affairs components; and how the Peacebuilding Fund and the Peacebuilding Commission can be effectively leveraged in peace operation settings to support national and local peacebuilding priorities alongside missions.

Central to the discussion was the practical contribution peace operations make to peacebuilding at the local level, and how that contribution can be maintained and strengthened during a period of financial pressure, transition, and reform. The discussion examined how to leverage the momentum of the 2025 Peacebuilding Architecture Review and the peace operations review to foster greater cohesion within the UN system and with partners, including during mission transitions and drawdowns, to maximize impact amid geopolitical turbulence, ongoing reforms, and increasingly violent contexts.

Welcome and Opening Remarks:
H.E. Fergal Mythen, Permanent Representative of Ireland to the UN
H.E. Lise Gregoire-van Haaren, Permanent Representative of the Kingdom of the Netherlands to the UN

Speakers:
David Haeri, Director, Division of Policy, Evaluation and Training, UN Department of Peace Operations
Hiroko Hirahara, Director, Civil Affairs, UNMISS, South Sudan (virtual)
Ewa Turyk-Mazurek, Civil Affairs Field Operations Manager, UNIFIL, Lebanon
Edmund Yakani, Executive Director, Community Empowerment for Progress Organization (CEPO), South Sudan (virtual)
Daniel Prins, Chief, Security Sector Reform Unit, UN Peacebuilding and Peace Support Office, Department of Political and Peacebuilding Affairs and Department of Peace Operations

Moderator:
Lauren McGowan, Policy Analyst, International Peace Institute

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Länderbericht zu Steuervergünstigungen: Schweiz

Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. 
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.

Länderbericht zu Steuervergünstigungen: Schweiz

Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. 
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.

Länderbericht zu Steuervergünstigungen: Schweiz

Steuervergünstigungen sind ein zentrales Instrument der Schweizer Steuerpolitik. Obwohl sie sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene in breitem Umfang zur Verfolgung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele eingesetzt werden, sind ihre fiskalischen Kosten, ihre Wirksamkeit und ihre Verteilungsfolgen bislang nur teilweise dokumentiert. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Berichterstattung, Quantifizierung, Evaluierung und Reform von Steuervergünstigungen in der Schweiz.
Gemäss den verfügbaren Daten liegen die jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen des Bundes bei mehr als 24 Milliarden Franken. Diese Zahl ist allerdings mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Sie beruht auf veralteten und unvollständigen Informationen und dürfte eine Untergrenze der tatsächlichen fiskalischen Kosten der Steuervergünstigungen des Bundes darstellen. Der letzte umfassende Bericht des Bundes zu Steuervergünstigungen wurde 2011 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht, wobei viele der damaligen Schätzungen der Mindereinnahmen ihrerseits aus einer noch älteren Studie der ESTV von 2009 stammten, die auf Steuerdaten des Kantons Bern beruhte und auf die übrige Schweiz hochgerechnet wurde. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in seinem Bericht «Staatlicher Fussabdruck» von 2021 eine Kombination aus aggregierten Schätzungen und Zahlen für einzelne Vergünstigungen für das Jahr 2019 publiziert. Die Zahlen enthalten neue Angaben für einige Steuervergünstigungen, namentlich im Bereich der Mineralölsteuer und weiterer Verbrauchssteuern sowie der Automobilsteuer und der Nationalstrassenabgabe. Der grösste Teil der Daten beruht jedoch auf den 2011 veröffentlichten Angaben. Der Bericht beziffert die gesamten jährlichen Mindereinnahmen aufgrund von Steuervergünstigungen auf über 24 Milliarden Franken.
Die Studie von 2011 beinhaltet eine detaillierte Erörterung des Referenzsystems, das der Klassierung von Steuervergünstigungen in der Schweiz zugrunde liegt. Die Definition dieser Benchmark ist in Bezug auf Steuervergünstigungen von zentraler Bedeutung, da diese als Abweichung von einem Referenzsystem definiert sind. Interessanterweise – und im Gegensatz zu den meisten Ländern weltweit, die sich in erster Linie auf bestehende Rechtsvorschriften stützen – wird das Referenzsystem für direkte Steuern in der Schweiz auf der Grundlage von zwei theoretisch fundierten Benchmarks definiert: einem einkommensbasierten und einem alternativen konsumorientierten Referenzsystem.
Der Mangel an verlässlichen und aktuellen Informationen ist angesichts des rechtlichen Rahmens für direkte Subventionen und Steuervergünstigungen besonders problematisch. Artikel 7 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) hält fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte. In seiner Botschaft von 1986 warnte der Bundesrat ausdrücklich davor, dass Steuervergünstigungen die Steuergerechtigkeit untergraben, die demokratische Kontrolle einschränken und sich einer systematischen Überprüfung entziehen können, weil ihre finanziellen Auswirkungen oft schwer zu quantifizieren sind. In diesem Kontext verpflichtet Artikel 5 SuG den Bund, im Rahmen der periodischen Prüfungen von Subventionen alle sechs Jahre über Steuervergünstigungen zu berichten. Diese Vorgabe bleibt unerfüllt. Der Bundesrat, das Parlament und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) haben wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Dessen ungeachtet wurde bislang kein Rahmen für eine regelmässige und institutionalisierte Berichterstattung geschaffen.
Die aktuelle Schätzung von über 24 Milliarden Franken erfasst nur die Steuervergünstigungen auf Bundesebene, nicht aber die fiskalischen Kosten der kantonalen Steuervergünstigungen. Auf subnationaler Ebene ist die Berichterstattung noch begrenzter als beim Bund: Es liegen nur zwei nennenswerte Schätzungen vor – eine Studie der ESTV von 2011 zu einkommensteuerbezogenen Steuervergünstigungen im Kanton Zug sowie eine 2025 vom Kanton Zürich veröffentlichte Untersuchung der Steuervergünstigungen, ebenfalls mit Fokus auf die Einkommensteuer. Kein Kanton verfügt über einen institutionellen Rahmen für eine regelmässige Berichterstattung zu Steuervergünstigungen. Darüber hinaus liegen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Schätzungen zu Steuervergünstigungen bei der Gewinnsteuer vor, obwohl steuerliche Anreize in diesem Bereich immer wichtiger werden.
Die begrenzten verfügbaren Daten von 2011 deuten darauf hin, dass die Steuervergünstigungen des Bundes stark konzentriert sind. 16,1 Milliarden Franken – rund 63 Prozent der insgesamt ausgewiesenen Mindereinnahmen des Bundes – entfallen auf die zehn grössten Vergünstigungen. Die grösste Einzelvergünstigung ist der Einkommensteuerabzug für die obligatorischen Beiträge an die zweite Säule der Alterssicherung (Pensionskasse), der auf jährlich 3,5 Milliarden Franken geschätzt wird. Weitere bedeutende Vergünstigungen sind der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel, Pflanzen und Druckerzeugnisse (2,2 Milliarden Franken), die Mehrwertsteuerbefreiung für Verkauf und Vermietung von Immobilien (2,0 Milliarden Franken) sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen (1,9 Milliarden Franken).
Der Mangel an belastbaren Informationen beeinträchtigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Evaluierung der Wirksamkeit von Steuervergünstigungen. Die Schweiz liegt in diesem Bereich deutlich hinter internationalen Standards zurück. Es gibt derzeit keinen formellen Rahmen für die Evaluierung von Steuervergünstigungen mit Leitlinien für Ex-ante-Beurteilungen, Ex-post-Evaluierungen, Governance und Datenaustausch. Für politische Entscheidungen fehlt damit häufig die nötige Evidenz, um zu beurteilen, ob Steuervergünstigungen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die angestrebten Ziele erreichen – oder ob sie unwirksam bzw. zu teuer sind und unbeabsichtigte verteilungspolitische und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Die Kombination aus schwacher Berichterstattungspraxis und beschränktem Zugang zu administrativen Steuerdaten hat zu einem bemerkenswerten Mangel an offiziellen Ex-post-Evaluierungen beigetragen.
Etwas ermutigender ist die Situation bei den Ex-ante-Beurteilungen. Bundesbehörden erstellen regelmässig Ad-hoc-Analysen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen und im Hinblick auf Gesetzesinitiativen. Diese Analysen liefern wertvolle Informationen über die erwarteten fiskalischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Reformen der Steuervergünstigungen und spielen eine wichtige Rolle für die politische Debatte.
Steuervergünstigungen stehen in der politischen Debatte und auf der Reformagenda weiterhin weit oben. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gesetzesinitiativen zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen, Abzügen bei der Einkommensteuer, Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Anreizen bei der Gewinnsteuer. Beispiele sind die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis 2035 (vom Nationalrat soeben abgelehnt, nun beim Ständerat), wiederholte Debatten über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Beiträgen an die Säule 3a sowie Diskussionen über kantonale Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Bereich der Gewinnsteuer veranschaulicht die Einführung von Patent-boxen und Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung auf Kantonsebene die Dynamik zu Steuervergünstigungen über verschiedene Staatsebenen hinweg – in diesem Fall ausgelöst durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. 
Agustin Redonda ist Senior Fellow beim Council on Economic Policies (CEP). Er ist Mitbegründer und Co-Direktor des Tax Expenditures Lab, das die Global Tax Expenditures Database (GTED) und den Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI) publiziert.

The UN Mission in South Sudan in the Context of Changing Security and Regional Dynamics

European Peace Institute / News - Tue, 06/23/2026 - 01:00

South Sudan is facing a period of growing uncertainty. Rising political tensions, delays in implementation of the Revitalized Peace Agreement (R-ARCSS), spillover effects from the conflict in Sudan, and mounting economic and humanitarian pressures are testing the country’s fragile stability. At the same time, the UN Mission in South Sudan (UNMISS) is adapting to a newly renewed mandate amid funding constraints and a reduced operational footprint.

In this context, the International Peace Institute (IPI) and the Stimson Center convened a workshop to examine South Sudan’s evolving security environment, regional diplomatic efforts, and the implications of recent changes to UNMISS’s mandate. Participants discussed the role of regional actors, the future of the peace process, challenges surrounding elections and political transition, and the mission’s ability to implement its mandate under increasing operational and financial pressures.

Key themes from the discussion included the continued importance of civilian protection, the need for sustained regional and international political engagement, the risks associated with a reduced mission footprint, and the importance of maintaining community engagement and local peacebuilding efforts amid a rapidly changing political and security landscape.

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Theresa M. Entringer: „Einsamkeit betrifft uns als gesamte Gesellschaft – und wir können ihr nur gemeinsam wirksam begegnen“

Mit der in dieser Woche beginnenden Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ startet auch eine Allianz gegen die Einsamkeit, an der das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beteiligt ist. Theresa Entringer, Expertin für Einsamkeit beim Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) im DIW Berlin, begrüßt diesen Schritt:

Die Gründung einer Allianz gegen Einsamkeit ist ein wichtiger Schritt. Denn das Problem der Einsamkeit als gesellschaftspolitische Aufgabe wird bisher weit unterschätzt. Der Zusammenschluss bedeutender Verbände, Organisationen, Interessenvertretungen und Forschungseinrichtungen kann dazu beitragen, dem Thema mehr Raum im gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu geben.

Einsamkeit ist kein rein individuelles Problem. Sie kann jeden Menschen treffen. Chronische Einsamkeit beeinträchtigt nicht nur das Wohlbefinden, sondern kann zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko werden, die soziale Teilhabe einschränken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Ihre Vermeidung und Bekämpfung ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus unserer Forschung am DIW Berlin wissen wir, dass Einsamkeit nicht allein durch persönliche Entscheidungen oder individuelles Verhalten entsteht. Auch strukturelle Lebensbedingungen spielen eine entscheidende Rolle. Die Allianz gegen Einsamkeit bietet die Chance, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller zu kommunizieren, Erfahrungen aus Forschung und Praxis zusammenzuführen und wirksame Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, chronische Einsamkeit sichtbar zu machen, Betroffene nicht zu stigmatisieren und wirksame Lösungen zu entwickeln. Einsamkeit betrifft uns als gesamte Gesellschaft – und wir können ihr nur gemeinsam wirksam begegnen.


Podcast 'fossilfrei' - #44: Die Vermessung der Dunkelflaute

Heute gibt es mal wieder eine DIW-interne Folge. Wolf-Peter Schill spricht mit Martin Kittel über ein echtes Reizthema der Energiewende, die berüchtigte Dunkelflaute. Basierend auf eigenen Forschungsarbeiten erklären wir, warum zwar Viele (mit unterschiedlichen Begriffen) über dieses Phänomen ...

Die Rente mit 70 ist die sozialste Rentenreform

Eine längere Lebensarbeitszeit schützt den Sozialstaat und gibt Spielraum, um Altersarmut wirksamer zu bekämpfen. Was an der Rente mit 70 wirklich sozial ist., Die Rente mit 70 ist für viele der Inbegriff unsozialer Politik. Sie gilt manchen als Zumutung und herzlose Ökonomie, mit der Logik: Arbeitet länger, egal ob ihr könnt oder nicht. Gerade Sozialverbände warnen, dass eine solche Reform vor allem Menschen treffe, die körperlich hart arbeiten, geringe ...

Projekttreffen Wärme-ZIEL

Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung stand am 5. Juni 2026 im Mittelpunkt des halbjährlichen Treffens des Forschungsprojekts „Wärme-ZIEL“ in Reppenstedt bei Lüneburg. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Kommunen und Energiewirtschaft diskutierten aktuelle Herausforderungen der ...

Peter Haan: „Rentenreform kann gelingen, wenn sie sozial ausgewogen umgesetzt wird“

Zu den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission, die am Wochenende bereits publik wurden, äußert sich Peter Haan, Rentenexperte und Leiter der Abteilung Staat im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:

Die Vorschläge der Rentenkommission sind ein guter Aufschlag und gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch umgesetzt und nicht verwässert werden. Grundsätzlich steht das Rentensystem wegen der Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen: Zum einem muss die Finanzierung und die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet werden, zum anderen muss das Rentensystem eine Absicherung des Lebensstandards der Rentner*innen garantieren.

Die nun bekannt gewordenen Vorschläge der Rentenkommission enthalten wichtige Elemente, um diesen Herausforderungen zu begegnen: Die Abschaffung der Rente für besonders langjährige Versicherte („Rente mit 63“) sorgt für finanzielle Entlastung – laut Schätzungen des DIW Berlin um voraussichtlich rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Auch eine moderate Erhöhung des Renteneintrittsalters über das Alter von 67 Jahren hinaus geht in diese Richtung. Wichtig ist zu betonen, dass eine Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht über Nacht, sondern mit viel Vorlauf und gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung kommen soll. Zudem soll es über individuelle Gesundheitsprüfungen weiterhin möglich sein, früher in Rente zu gehen. Zentral ist, dass auch schon im Erwerbsleben in Gesundheit und Weiterbildung investiert wird, damit möglichst viele Menschen das reguläre Renteneintrittsalter überhaupt erreichen können. Das gleiche gilt für die Einbeziehung von Selbstständigen, Vorständ*innen, Bundestagsabgeordneten und Beamt*innen in die Rentenversicherung, auch hier sind die Details zentral. Eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Modell kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten – zumindest langfristig. Das bedeutet aber auch höhere Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern. Wenn diese moderat ausfallen, sollten sich die höheren Rentenbeiträge nicht nennenswert negativ auf die Beschäftigung auswirken. 

Zentral ist nun, wie die Bundesregierung diese Vorschläge umsetzt und wie sie die Interessenverbände und die Bevölkerung überzeugen kann. Es ist unvermeidlich, dass einzelne Gruppen durch die Reformen belastet werden. Daher ist es wichtig, dass unter anderem über individuelle Gesundheitsprüfungen sichergestellt wird, dass Menschen mit geringen Einkommen und körperlich belastenden Jobs frühzeitig und ohne größere Abschläge in Rente gehen können und nicht noch stärker Armutsrisiken im Alter ausgesetzt sind. Wenn das gelingt, sollte ein politischer und gesellschaftlicher Konsens möglich sein.


Konzerte am Stazersee in St. Moritz: Gewinne ein Package mit Übernachtung für das Festival da Jazz

Blick.ch - Mon, 06/22/2026 - 00:01
Im Juli wird das Engadin erneut zur Festivalregion rund um das Festival da Jazz mit zahlreichen Konzerten an verschiedenen Spielstätten. Blick verlost zwei Packages mit Übernachtung in St. Moritz und Tickets für die Konzerte am Lej da Staz am 19. Juli.

Abkühlung gefällig?: Hier ist der Bade-Spass in der Schweiz gratis

Blick.ch - Mon, 06/22/2026 - 00:01
Temperaturen weit über 36 Grad – und ein Ende der Hitzewelle ist noch nicht in Sicht. Da ist regelmässige Abkühlung besonders wichtig. An diesen Orten ist der Eintritt sogar frei.

Gökhan Ider has successfully defended his dissertation

Gökhan Ider, Research Associate in the Macroeconomics Department, successfully defended his dissertation entitled “The Conduct and Transmission of Macroeconomic Policy. Essays in Monetary, Fiscal and Financial Stability Policy” on June 19, 2026. He was supervised by Alexander Kriwoluzky and Malte ...

Lorenz Meister hat seine Dissertation erfolgreich verteidigt

Lorenz Meister hat am 18. Juni 2026 seine Dissertation "Essays on Economic Beliefs, Risk Preferences, and Political Attitudes in Contemporary Democracies" an der Freie Universität (FU) Berlin erfolgreich verteidigt. Seine Betreuer waren Carsten Schröder (FU Berlin) und Panu Poutvaara (LMU München). ...

Tax expenditures country report: Switzerland

Tax expenditures (TEs) constitute a key instrument in Swiss fiscal policy. Although they are widely used at both the federal and cantonal levels to pursue economic, social, and environmental objectives, their fiscal cost, effectiveness, and distributional consequences remain only partially documented. This report reviews the current state of TE reporting, estimation, evaluation, and reform in Switzerland.
The available evidence suggests that annual revenue forgone from federal TEs amounts to more than CHF 24 billion. However, this figure should be interpreted with great caution. It is based on outdated and incomplete information and likely represents a lower-bound estimate of the true fiscal cost of federal TEs. The latest comprehensive federal TE report was published by the Federal Tax Administration (FTA) in 2011, while many of the underlying revenue forgone estimates were themselves derived from an even older study conducted by the FTA in 2009 using tax return data from the canton of Bern and extrapolated to the rest of the country. More recently, the State Secretariat for Economic Affairs (SECO) published a combination of aggregate and provision-level estimates for 2019 in its 2021 report on the “State Footprint”. The figures included new estimates for some TE provisions, namely for TE granted through the mineral oil tax and further excise taxes as well as the vehicle tax and the national road tax. Yet, most of the data was based on the estimates published in 2011. The report estimated the overall yearly revenue forgone stemming from the use of TEs at more than CHF 24 billion.
The 2011 report provides a detailed discussion of the benchmark classification of TE provisions used in Switzerland. The definition of the benchmark tax system is key for TE policy-making as TEs are defined as deviations from the reference or benchmark tax system. Interestingly, and unlike most of the countries worldwide that rely primarily on existing legislation, the benchmark tax system (BTS) for direct taxes in Switzerland is defined based on two theoretically grounded benchmarks: one based on income and an alternative one based consumption.
The lack of reliable and up-to-date information is particularly concerning given the legal framework governing subsidies and TEs. Article 7(g) of the Federal Act on Financial Aids and Compensation Payments (Subsidies Act, SubA) establishes that, in principle, the use of TEs should be avoided. In its 1986 dispatch, the Federal Council explicitly warned that TEs can undermine tax equity, reduce democratic oversight, and escape systematic scrutiny because their fiscal implications are often difficult to quantify. On this note, Article 5 of the SubA requires the federal government to report on TEs every six years as part of its broader subsidy reporting obligations. This requirement has not been fulfilled. The issue has been repeatedly noted by the Federal Council, Parliament, and the Swiss Federal Audit Office (SFAO) and yet, a regular and institutionalized reporting framework has still not been established.
The current estimate of more than CHF 24 billion in TEs on the federal level does not account for the fiscal cost of cantonal TEs. Indeed, at the subnational level, reporting is even more limited with only two significant estimation exercises: a 2011 study conducted by the FTA on personal income-related TEs in the canton of Zug, and a 2025 review of personal income tax (PIT) related TEs published by the canton of Zürich. No canton has established a recurring TE reporting framework. Furthermore, no federal or cantonal estimation exercise currently provides estimates of TEs granted through corporate income tax (CIT), despite the growing importance of tax incentives in the CIT system.
Based on the limited available data from 2011, one can observe that the composition of Swiss TEs is highly concentrated. The ten largest federal provisions account for approximately CHF 16.1 billion, or roughly 63 percent of total reported federal revenue forgone. The largest single provision is the deduction for mandatory second-pillar pension contributions under PIT, estimated at CHF 3.5 billion annually. Other major provisions include the reduced VAT rate on food, plants, and printed products (CHF 2.2 billion), VAT exemptions for real estate transactions and rentals (CHF 2.0 billion), and VAT exemptions for social and health services (CHF 1.9 billion). 
Beyond transparency concerns, the absence of robust information undermines the evaluation of TE effectiveness. Switzerland lags significantly behind international standards in this area. There is currently no formal TE evaluation framework providing guidance on ex-ante assessments, ex post evaluations, governance arrangements, or data-sharing procedures. As a result, policymakers often lack the evidence necessary to determine whether TEs represent value for money and achieve their intended objectives; or are ineffective, too costly or generate unintended distributional and economic effects. The combination of weak reporting practices and limited access to administrative tax data has contributed to a striking lack of official ex-post evaluations.
The situation is somewhat more encouraging regarding ex ante assessments. Federal institutions regularly prepare ad hoc analyses in response to parliamentary requests and legislative initiatives. These assessments frequently provide valuable information on the expected fiscal and economic effects of proposed TE reforms and play an important role in informing political debate. 
TEs remain high-up in the political debate and reform agendas. Recent years have seen numerous legislative initiatives involving reduced VAT rates, PIT deductions, inheritance and gift tax exemptions, and CIT incentives. Examples include the extension of the lower VAT rate for accommodation services until 2035 (just voted down by the National Council and now with the Council of States), repeated debates on the deductibility of childcare expenses and Pillar 3a contributions, and discussions surrounding cantonal inheritance and gift tax exemptions. In the CIT field, the introduction of patent boxes and research and development (R&D) super-deductions at the cantonal level illustrates the dynamics of TE policy-making involving different tiers of government as this has been triggered by the Federal Act on Tax Reform and AHV Financing (TRAF).

Peter Hongler is a professor of tax law at the University of St. Gallen. 
Agustin Redonda is a Senior Fellow with the Council on Economic Policies (CEP), where he leads CEP’s work on
tax expenditures and tax incentives. He is also the co-founder and co-director of the Tax Expenditures Lab, which
hosts the Global Tax Expenditures Database (GTED) and the Global Tax Expenditures Transparency Index (GTETI).
 

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